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Novara Immobilien AG

Kanton Zürich

Grundstückgewinnsteuer Zürich

Beim Verkauf einer Immobilie im Kanton Zürich wird der Gewinn besteuert, nicht der Preis. Wie viel davon bleibt, zeigen die Tabellen unten und der Rechner.

Alle Zahlen stammen aus dem kantonalen Tarif (§ 225 StG) und sind gegen die amtliche Steuerbetragstabelle nachgerechnet.

Stufentarif von 10 bis 40 Prozent. Gewinne unter CHF 5000 bleiben steuerfrei. Ab fünf Jahren sinkt die Steuer, unter zwei Jahren steigt sie.

Umbau, Anbau, Ausbau. Nicht der Unterhalt.

Makler, Notariat, Inserate.

10 Jahre

In vollen Jahren zwischen Kauf und Verkauf.

Richtwert

Tragen Sie Verkaufspreis und damaligen Kaufpreis ein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übermittelt.

Kanton Zürich, Tarif nach § 225 StG, Tarif der Finanzdirektion. Aufschub bei Ersatzbeschaffung oder Erbgang, Teilverkäufe, Verlustverrechnung und Liegenschaften im Geschäftsvermögen sind hier nicht abgebildet. Das Ergebnis ist ein Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.

Situation besprechen

Tabelle 1

Der Tarif in Stufen

Jede Stufe gilt nur für den Teil des Gewinns, der in sie fällt. Gewinne unter CHF 5'000 bleiben steuerfrei.
GewinnanteilSatzSteuer bis hier
erste CHF 4'00010 %CHF 400
CHF 4'000 bis CHF 10'00015 %CHF 1'300
CHF 10'000 bis CHF 18'00020 %CHF 2'900
CHF 18'000 bis CHF 30'00025 %CHF 5'900
CHF 30'000 bis CHF 50'00030 %CHF 11'900
CHF 50'000 bis CHF 100'00035 %CHF 29'400
über CHF 100'00040 %40 % auf den Rest

Vor Zuschlag und Ermässigung, also bei zwei bis vier Jahren Besitz.

Tabelle 2

Zuschlag und Ermässigung nach Besitzesdauer

Wer kurz besitzt, zahlt mehr, wer lange besitzt, weniger. Gezählt werden volle Jahre zwischen Kauf und Verkauf.
  • unter 1 JahrZuschlag 50 %
  • 1 JahrZuschlag 25 %
  • 2 Jahreunverändert
  • 3 Jahreunverändert
  • 4 Jahreunverändert
  • 5 JahreErmässigung 5 %
  • 6 JahreErmässigung 8 %
  • 7 JahreErmässigung 11 %
  • 8 JahreErmässigung 14 %
  • 9 JahreErmässigung 17 %
  • 10 JahreErmässigung 20 %
  • 11 JahreErmässigung 23 %
  • 12 JahreErmässigung 26 %
  • 13 JahreErmässigung 29 %
  • 14 JahreErmässigung 32 %
  • 15 JahreErmässigung 35 %
  • 16 JahreErmässigung 38 %
  • 17 JahreErmässigung 41 %
  • 18 JahreErmässigung 44 %
  • 19 JahreErmässigung 47 %
  • 20 Jahre und mehrErmässigung 50 %

Tabelle 3

Was bei welchem Gewinn anfällt

Steuer in Franken je Gewinn und Besitzesdauer, mit Zuschlag und Ermässigung. Für Ihre eigenen Zahlen nehmen Sie den Rechner oben.
Gewinnunter 1 J.1 J.3 J.5 J.10 J.15 J.20 J.
CHF 25'0006'9755'8134'6504'4183'7203'0232'325
CHF 50'00017'85014'87511'90011'3059'5207'7355'950
CHF 100'00044'10036'75029'40027'93023'52019'11014'700
CHF 200'000104'10086'75069'40065'93055'52045'11034'700
CHF 300'000164'100136'750109'400103'93087'52071'11054'700
CHF 500'000284'100236'750189'400179'930151'520123'11094'700
CHF 1'000'000584'100486'750389'400369'930311'520253'110194'700

Richtwerte ohne Steueraufschub, Verlustverrechnung oder Sonderfälle. Massgebend ist die Veranlagung der Steuerbehörde.

Häufige Fragen

Fragen zur Zürcher Grundstückgewinnsteuer

Die Antworten ersetzen keine Steuerberatung.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Zürich?
Der Tarif steigt in Stufen von 10 auf 40 Prozent des Gewinns. Wer weniger als zwei Jahre besessen hat, zahlt einen Zuschlag von 25 oder 50 Prozent, ab fünf Jahren sinkt die Steuer um 5 Prozent und danach um 3 Prozent je Jahr, höchstens um 50 Prozent nach zwanzig Jahren.
Gibt es in Zürich einen steuerfreien Betrag?
Gewinne unter CHF 5'000 bleiben ganz steuerfrei. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Gewinn darüber, wird er vom ersten Franken an besteuert.
Wie wird der Gewinn berechnet?
Verkaufserlös minus Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zählen der Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen wie ein Ausbau oder Anbau und bestimmte Kosten des Kaufs und Verkaufs. Werterhaltender Unterhalt zählt nicht dazu.
Kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden?
Ja, etwa bei Erbgang oder wenn Sie den Erlös für ein neues, dauernd selbst bewohntes Eigenheim einsetzen. Solche Fälle bildet der Rechner nicht ab. Für den Einzelfall braucht es eine Steuerberatung.

Quelle: § 225 StG, Tarif der Finanzdirektion. Der Tarif ist gegen alle 1451 Stützstellen der amtlichen Steuerbetragstabelle (ZStB-Nr. 225.1) nachgerechnet.

Die Steuer ist nur eine Seite der Rechnung.

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