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Novara Immobilien AG

Rechner

Grundstückgewinnsteuer berechnen

Beim Verkauf besteuert der Kanton den Gewinn, nicht den Preis. Wie viel übrig bleibt, hängt vom Kanton ab und davon, wie lange die Immobilie Ihnen gehört hat.

19 Deutschschweizer Kantone sind hinterlegt. Der Rechner läuft in Ihrem Browser und schickt keine Zahlen an uns.

Stufentarif von 10 bis 40 Prozent. Gewinne unter CHF 5000 bleiben steuerfrei. Ab fünf Jahren sinkt die Steuer, unter zwei Jahren steigt sie.

Umbau, Anbau, Ausbau. Nicht der Unterhalt.

Makler, Notariat, Inserate.

10 Jahre

In vollen Jahren zwischen Kauf und Verkauf.

Richtwert

Tragen Sie Verkaufspreis und damaligen Kaufpreis ein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übermittelt.

Kanton Zürich, Tarif nach § 225 StG, Tarif der Finanzdirektion. Aufschub bei Ersatzbeschaffung oder Erbgang, Teilverkäufe, Verlustverrechnung und Liegenschaften im Geschäftsvermögen sind hier nicht abgebildet. Das Ergebnis ist ein Richtwert und ersetzt keine Steuerberatung.

Situation besprechen

Häufige Fragen

Was Verkäufer dazu wissen wollen

Die Antworten stützen sich auf das Steuermäppchen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie ersetzen keine Steuerberatung.
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Beim Verkauf einer Immobilie besteuert der Kanton den Gewinn, nicht den Verkaufspreis. Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten, also Erwerbspreis plus wertvermehrende Investitionen und bestimmte Nebenkosten.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Geschuldet ist sie von der verkaufenden Partei. In mehreren Kantonen haftet das Grundstück für die Steuer, weshalb der Betrag bei der Abwicklung üblicherweise sichergestellt wird.
Wie wirkt sich die Besitzesdauer aus?
In allen Kantonen spielt die Haltedauer eine Rolle. Kurze Haltedauern werden mit Zuschlägen belastet, lange Haltedauern mit Ermässigungen entlastet. In Uri, Nidwalden und im Aargau hängt der Satz allein von der Besitzesdauer ab.
Warum braucht der Rechner in einigen Kantonen einen Steuerfuss?
In Bern, Luzern, Obwalden, Solothurn, Schaffhausen und St. Gallen ergibt der Tarif nur die einfache Steuer. Der geschuldete Betrag entsteht erst durch Multiplikation mit dem Steuerfuss, den Kanton und Gemeinde jährlich festlegen. Ohne diese Angabe weist der Rechner die einfache Steuer aus.
Kann die Steuer aufgeschoben werden?
Ja, etwa bei Erbgang oder bei Ersatzbeschaffung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft. Solche Aufschubgründe und ebenso Teilveräusserungen, Verlustverrechnungen und Liegenschaften im Geschäftsvermögen bildet der Rechner nicht ab.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert einen Richtwert auf Basis der kantonalen Tarife. Veranlagt wird von Kanton oder Gemeinde, und für die Beurteilung eines Einzelfalls braucht es eine Steuerberatung.

Tarife, Freigrenzen, Zuschläge und Ermässigungen stammen aus dem Steuermäppchen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Besteuerung der Grundstückgewinne, Steuerperiode 2025. Zürich ist zusätzlich gegen die amtliche Steuerbetragstabelle geprüft, der Thurgau gegen den Steuerkalkulator der kantonalen Steuerverwaltung.

Die Steuer ist nur eine Seite der Rechnung.

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