Zum Inhalt springen
Novara Immobilien AG

Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte

Haus verkaufen im Kanton Zürich

Ein Haus verkauft man selten zweimal. Hier steht, wie der Verkauf abläuft, was er kostet und wo die Fallstricke liegen, unabhängig davon, ob Sie mit uns verkaufen.

Vorgehen

Schritt für Schritt zum Verkauf

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer den Preis vor den Unterlagen festlegt oder inseriert, bevor die Hypothek geklärt ist, verhandelt später aus der schwächeren Position.
  1. 01

    Wert ermitteln

    Grundlage sind Lage, Grundstück, Zustand und vergleichbare Verkäufe in der Gemeinde. Ein zu hoher Startpreis kostet am Ende mehr als ein realistischer, weil das Haus am Markt verbrennt.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen

    Grundbuchauszug, Katasterplan, Pläne, Police der Gebäudeversicherung, Liste der Renovationen. Was fehlt, liefern Gemeinde, Grundbuchamt oder die Gebäudeversicherung.

  3. 03

    Hypothek klären

    Läuft eine Festhypothek noch, verlangt die Bank bei vorzeitiger Auflösung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie früh nach, ob sich die Hypothek übertragen oder auf ein neues Objekt mitnehmen lässt.

  4. 04

    Vermarkten

    Fotos, Grundrisse und eine Dokumentation, die Fragen beantwortet, bevor sie gestellt werden. Dazu die Entscheidung, ob das Haus öffentlich inseriert oder diskret angeboten wird.

  5. 05

    Besichtigen und verhandeln

    Interessenten vor der Besichtigung prüfen, die Finanzierungsbestätigung der Bank verlangen und Angebote schriftlich einholen. Erst dann wird verhandelt.

  6. 06

    Beurkunden und übergeben

    Ein Grundstückkauf braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 OR), im Kanton Zürich beim Notariat des Kreises. Mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum über, danach folgen Übergabe und Steuererklärung.

Worauf es ankommt

Was Käufer und Banken prüfen

  • Grundstück und Reserven

    Zone, Ausnützung und Baulinien bestimmen, was auf dem Grundstück noch möglich wäre. Eine ungenutzte Reserve gehört in den Preis und nicht als Überraschung zum Käufer.

  • Bausubstanz und Erneuerung

    Dach, Fassade, Fenster, Heizung: Käufer rechnen mit den Kosten der nächsten Jahre. Belegte Renovationen mit Jahr und Betrag nehmen dieser Rechnung die Unsicherheit.

  • Heizung und Energie

    Eine alte Öl- oder Gasheizung ist heute ein Verhandlungspunkt. Ein Energieausweis (GEAK) oder eine Offerte für den Ersatz macht aus einer Ausrede eine Zahl.

  • Dienstbarkeiten im Grundbuch

    Wegrechte, Leitungsrechte oder ein Wohnrecht stehen im Grundbuch und wirken auf den Wert. Wir lesen den Auszug vor dem Inserat, damit die Fragen nicht in der Verhandlung kommen.

Besondere Lagen

Wenn der Verkauf nicht nach Lehrbuch läuft

Ein Verkauf fällt selten auf einen ruhigen Moment. Diese Fragen kommen in Gesprächen am häufigsten.

Geerbtes Haus, Erbengemeinschaft

Solange nicht geteilt ist, gehört das Haus allen Erben gemeinsam, und verkaufen können sie nur zusammen (Art. 602 ZGB). Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus, sie wird aufgeschoben und fällt beim späteren Verkauf an.

Verkaufen und wohnen bleiben

Möglich ist ein Wohnrecht im Grundbuch (Art. 776 ZGB) oder eine Rückmiete mit dem Käufer. Ein Wohnrecht senkt den Preis, je nach Alter und Dauer; eine Rückmiete läuft über einen gewöhnlichen Mietvertrag.

Verkaufen oder vermieten

Vermieten bringt laufenden Ertrag, aber auch Unterhalt, Mieterwechsel und das Mietrecht. Verkaufen bringt Kapital auf einmal und die Grundstückgewinnsteuer. Wir rechnen beide Wege mit Ihren Zahlen durch.

Haus privat verkaufen

Das geht, und manche schaffen es gut. Dann liegen Bewertung, Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlung bei Ihnen. Die Schritte oben gelten in jedem Fall.

Grundstückgewinnsteuer

Besteuert wird der Gewinn, nicht der Preis, und je länger Ihnen das Haus gehört hat, desto tiefer der Satz. Bei einer Ersatzbeschaffung für selbst bewohntes Eigentum kann sie aufgeschoben werden.

Grundstückgewinnsteuer berechnen

Trennung oder Scheidung

Gehört das Haus beiden, braucht der Verkauf beide Unterschriften. Ein neutraler Dritter, der den Wert ermittelt und den Verkauf führt, nimmt aus dieser Lage viel Spannung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Hausverkauf

Wie lange dauert es, ein Haus zu verkaufen?
Das hängt von Lage, Preis und Zustand ab. Planen Sie für Vorbereitung, Vermarktung, Verhandlung und Beurkundung mehrere Monate ein. Ein realistischer Startpreis verkürzt die Zeit am Markt am stärksten.
Was kostet der Verkauf eines Hauses?
Dazu gehören das Maklerhonorar, falls Sie mit einem Makler verkaufen, die Notariats- und Grundbuchgebühren nach kantonalem Tarif, eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und die Grundstückgewinnsteuer. Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht.
Brauche ich für den Hausverkauf einen Notar?
Ja. Der Kaufvertrag über ein Grundstück ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR). Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate.
Was ist mein Haus wert?
Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unsere kostenlose Bewertung. Für eine belastbare Zahl schauen wir das Haus vor Ort an, weil Zustand und Ausbau in keiner Online-Berechnung stehen.
Kann ich ein Haus mit laufender Hypothek verkaufen?
Ja, das ist der Normalfall. Die Hypothek wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei einer Festhypothek vor Ablauf fällt meist eine Vorfälligkeitsentschädigung an, ausser die Bank lässt die Übertragung auf ein neues Objekt zu.

Kanton Zürich

In Ihrer Gemeinde

Für jede Zürcher Gemeinde gibt es eine eigene Seite mit Steuerfuss, Bahnanschluss und unseren Leistungen vor Ort.

Was ist Ihr Haus wert?

Eine Einschätzung mit Bandbreite und Begründung, kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten sie schriftlich per E-Mail.

Lieber direkt? 044 555 90 25