- Brauche ich die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer?
- Nein. Ihre Wohnung dürfen Sie frei verkaufen. Anders ist es nur, wenn ein Vorkaufsrecht vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt ist; dann müssen Sie es den Berechtigten anbieten.
- Bekomme ich meinen Anteil am Erneuerungsfonds zurück?
- Nein. Der Fonds gehört der Gemeinschaft und bleibt bei der Wohnung. Im Preis spiegelt er sich trotzdem, weil Käufer mit einem gut gefüllten Fonds weniger Sanierungsrisiko tragen.
- Was kostet der Verkauf einer Wohnung?
- Dazu gehören das Maklerhonorar, falls Sie mit einem Makler verkaufen, die Notariats- und Grundbuchgebühren nach kantonalem Tarif, eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und die Grundstückgewinnsteuer. Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht.
- Wie lange dauert der Verkauf einer Eigentumswohnung?
- Das hängt von Lage, Preis und Zustand ab. Planen Sie für Vorbereitung, Vermarktung, Verhandlung und Beurkundung mehrere Monate ein. Liegen die Unterlagen der Gemeinschaft früh bereit, geht es schneller.
- Was ist meine Wohnung wert?
- Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unsere kostenlose Bewertung. Für eine belastbare Zahl schauen wir die Wohnung und die Unterlagen der Gemeinschaft an, weil Fonds und geplante Arbeiten in keiner Online-Berechnung stehen.